05/04/2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Damit wurden auch Regelungen im Wehrpflichtgesetz angepasst.
Nach aktueller Rechtslage gilt:
- Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen geplante Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab melden bzw. genehmigen lassen
- Zuständig ist das jeweilige Karrierecenter der Bundeswehr
- Diese Pflicht besteht auch außerhalb eines Kriegs- oder Spannungsfalls
Wichtig:
Der Wehrdienst selbst bleibt weiterhin freiwillig und Laut Verteidigungsministerium soll die Genehmigung in der Praxis grundsätzlich erteilt werden, solange kein Dienst ansteht. Es gibt aktuell keine konkreten Sanktionen, wenn die Regel nicht beachtet wird
Zusätzlich neu seit 2026:
- Einführung einer verpflichtenden Erfassung und Befragung (Fragebogen) für junge Männer
- Vorbereitung auf eine mögliche spätere Musterung und Aufstockung der Truppe
Die Regelung dient vor allem der besseren Wehrerfassung im Ernstfall und hat aktuell überwiegend administrativen Charakter.
Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, dpa / WELT, Wehrpflichtgesetz (Änderung 2026)