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25/09/2025

🍂🔥 Die Abende werden kühler. Freust du dich auch schon auf ein wärmendes Kaminfeuer?
Dann mach deinen Ofen jetzt fit für die Heizsaison:

✅ Brennraum reinigen – Asche und Ruß raus, damit die Flammen frei brennen können.
✅ Auskleidung prüfen – kleine Risse sind unproblematisch, größere Schäden solltest du ersetzen lassen.
✅ Türdichtung kontrollieren – verhindert das Ziehen von Fehlluft und sorgt für einen gleichmäßigen Abbrand.
✅ Schornstein und Rauchrohre freihalten – Ablagerungen behindern den Abzug und mindern die Leistung.
✅ Sichtscheibe reinigen – mit handelsüblichem Fettreiniger oder speziellem Kaminofenreiniger für klare Sicht aufs Feuer.
✅ Aschekasten leeren – regelmäßig ausräumen, sonst können verschlossene Luftkanäle den Rost überhitzen und verformen.
✅ Trockenes Holz bevorraten – unter 20 % Restfeuchte ist ideal für effiziente und saubere Wärme.

So startet dein Kamin oder Kachelofen zuverlässig in den Herbst – und du kannst die ersten kühlen Abende entspannt am Feuer genießen. ✨

19/12/2024

Übergangsregelung für alte Einzelraumfeuerungsanlagen endet am 31. Dezember 2024

Stichtag der Zulassung: 21. März 2010. Neuere Geräte sind nicht betroffen.

Ende des Jahres läuft die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung
(1. BImSchV) ab. Sie betrifft alte Feuerstätten, die bis zum 21. März 2010 zugelassen wurden. Geräte, die nach diesem Datum installiert wurden, sowie neue Feuerstätten, die jetzt im Handel sind, sind von der Maßnahme nicht betroffen.

Aufgrund aktueller Berichte sind viele Besitzer einer häuslichen Feuerstätte verunsichert, da die Veröffentlichungen teilweise sachlich falsche Aussagen beinhalten. Vor diesem Hintergrund haben die Experten des HKI alle wichtigen Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt:

Welche Feuerstätten müssen ersetzt oder modernisiert werden?
Wichtig zu wissen: Die Regelung ist nicht neu, es ist ein bereits seit vielen Jahren geltendes Gesetz, in dessen Rahmen veraltete Holzfeuerungen stufenweise ersetzt oder modernisiert werden. Die letzte Stufe betrifft alte Feuerstätten, die bis zum 21. März 2010 zugelassen wurden.

Sind auch neuere Feuerstätten betroffen?
Nein! Moderne Einzelraumfeuerstätten erfüllen die gesetzlichen Vorschriften. Einzelraumfeuerungsanlagen, die nach dem Stichtag – also nach dem 21. März 2010 - zugelassen wurden, bzw. jetzt oder in Zukunft angeschafft werden, dürfen uneingeschränkt betrieben werden.

Wo findet man Informationen darüber, ob das eigene Gerät betroffen ist?
Normalerweise sollte jeder Betreiber von seinem Schornsteinfeger über die Sachlage informiert sein. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger hat die Feuerstätte in seinem Kehrbuch erfasst und führt regelmäßig die vorgeschriebene Feuerstättenschau durch. Sollten dennoch Unsicherheiten bestehen, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und Gerätenamen und deren wesentlichen Eigenschaften aufgelistet.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, einige Geräte sind von der Sanierungspflicht ausgenommen. Ältere Geräte, die in Betrieb sind und nachweislich die Grenzwerte für Altanlagen nach §26 Absatz 1, 1. BImSchV, einhalten, genießen Bestandsschutz. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten und Badeöfen. Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen, sind ebenfalls von der Verordnung ausgenommen.

Welche Maßnahmen stehen zur Auswahl?
Ist die eigene Feuerstätte betroffen, muss diese entweder gegen ein neues Gerät ausgetauscht oder mit Emissionsminderungsmaßnahmen fristgerecht nachgerüstet werden. Hierunter versteht man den Einbau nachgeschalteter Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik. Da moderne Geräte erheblich effizienter arbeiten, deutlich weniger Brennstoff benötigen und damit emissionsärmer Wärme erzeugen, empfiehlt sich der Kauf einer neuen Feuerstätte. Nur bei aufwendig, handwerklich errichteten Anlagen kann die fristgerechte Nachrüstung die bessere Alternative zu Abriss und Neuaufbau sein.

Wer überwacht die Modernisierung?
Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger die Umsetzung im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau. Diese erfolgt alle 3 bis 4 Jahre.

Gibt es ab dem Jahr 2025 eine allgemeine Filterpflicht für alle Einzelraumfeuerungsanlagen?
Nein! Der Einbau von Feinstaubfiltern ist weder jetzt noch ab 2025 vorgeschrieben. Mitunter fordern einzelne Kommunen, dass Neugeräte mit Emissionsminderungsmaßnahmen ausgerüstet sind.

07/04/2024

Auslieferung des Chief Mini bei Morlock Motors

14/11/2023

Heizen mit Holz ist ein Stück Sicherheit

Brennholz und Holzpellets aus Deutschland sind heimische Energien und stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Die Scheite lassen sich bequem zu Hause lagern und sind schnell zur Hand, wenn es zu einem Stromausfall kommen sollte oder die Gasversorgung unterbrochen ist. Heizen mit Holz stellt so die Grundversorgung an Wärme sicher.

Adresse

Dorfstrasse 35
Kirchheim
87757

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