16/10/2026
❗❗Vor der Asbestentsorgung – die Gefährdungsbeurteilung ❗❗
👉 Besonders für Handwerker wichtig!
🔥 Pauschal kann man sagen, dass neben den bekannteren Produkten mit fest gebundenem Asbest (Welleternitplatten, Promabestplatten oder auch Spritzasbest) viele alte Putze, Spachtelmassen, Dichtungen und Fliesenkleber den gefährlichen Stoff enthalten können. 🔥 Das betrifft geschätzt ein Drittel des Altbaubestandes (vor 1995 gebaut oder saniert) in Deutschland. Aber was passiert konkret, wenn Ihr einen Auftrag annehmt, bei dem Ihr in einem möglicherweise betroffenen Gebäude arbeitet und einen Verdacht auf Asbest abklären möchtet? Wie könnt Ihr eine eventuell notwendige Asbestsanierung initiieren? 🤔
Normalerweise muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung schon vor Beginn einer jeden Sanierung oder sonstigen handwerklichen Tätigkeit in Altbauten ein Verdacht auf Gebäudeschadstoffe abgeklärt werden – dazu zählt auch Asbest
Befindet sich schwach gebundener Asbest in einem Gebäude, ist der Bauherr verpflichtet, die Sanierungsdringlichkeit durch ein Asbestkataster entsprechend landesbezogener Asbest-Richtlinie zu bewerten. Auch für fest gebundenen Asbest ist es sinnvoll, angeben zu können, wo er verbaut wurde. Sollte eine Überprüfung dennoch NICHT vor Aufnahme der Tätigkeiten stattgefunden haben, müsst Ihr bei Unsicherheit über vorhandene Gebäudeschadstoffe alle Tätigkeiten SOFORT einstellen – bis festgestellt wurde, ob eine Asbestentsorgung notwendig ist oder nicht. Die Baustelle muss dann so gesichert werden, dass sie für andere Personen nicht zugänglich ist. Ärgerlich für Euch und den Bauherren!
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✅✅✅ Wenn Ihr Euch unsicher seid, ob Ihr auf Asbest gestoßen seid: Ruft uns an!!! (0 53 41) 88 966-0 Denn mit Asbest kennen wir uns aus!
Mehr Infos unter: www.borchers-asbestkiller.de
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